Zieht man in eine Wohnung ein oder zieht aus einer Wohnung aus, so gibt es in der Regel eine Übergabe, also zwischen Mieter und Vermieter eine Begehung der Immobilie, bei welcher alle Mängel und Zustände festgehalten werden, welche für das Mietverhältnis relevant sind. Dieses Potokoll dient als Richtlinie und Sicherheit sowohl für Vermieter als auch Mieter um etwaige spätere Mängel oder Kosten für eine Instandsetzung korrekt zuweisen zu können. Als Mieter kann man sich auf das Wohnungsübergabeprotokoll beziehen bei Auszug und darauf hinweisen, dass bestimmte Mängel bereits bei EInzug vorhanden und dokumentiert wurden. Als Vermieter hat man hierfür ebenfalls Anhangspunkte, ohne zusätzliche Kosten dem Mieter zu belasten.

Nach Auszug des Mieters hat der Vermieter das Recht Instandsetzungen, welche nicht durch das Wohnungsübergabeprotokoll bereits zuvor festgehalten wurden von der Mietkaution abzuziehen, sofern der Schaden während der Mietdauer durch den Mieter entstanden ist.

Für die jeweiligen Situationen (Einzug und Auszug) gibt es hier ein kostenfreies Übergabeprotokoll zum Download:

Jetzt ein Wohnungsübergabeprotokoll kostenlos herunterladen


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Autor: Mietkaution Redaktion

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