Mit der Fälligkeit der Mietkaution zum Beginn des Mietverhältnisses haben neben der Einmalzahlung der Kaution auch das Recht auf Ratenzahlung in 3 gleichen monatlichen Teilen. Dies ist im § 551 Absatz 2 des BGB geregelt. Die erste Rate wird dann mit dem Beginn des Mietverhältnisses geregelt. Normalerweise lässt sich der Vermieter auf eine Ratenzahlung der Mietkaution ein, falls er dies nicht tut, sollten sie abwägen inwieweit sie auf ihr Recht bestehen wollen mit dem Risiko ihren Vermieter zu verärgern.

Einige Vermieter lassen sich auch auf Sonderregelungen und eine längere Ratenzahlung, z.B. 6 monatliche Raten, ein, aber auch hier sollten sie, bevor sie ihren Vermieter dies vorschlagen, sich überlegen was sie ihrem Vermieter zumuten bzw. was dies für ein Zeichen ihrer finanziellen Situation sein kann.

Ganz wichtig ist, dass sie bei einer Zahlung der Mietkaution in Raten die Fristen einhalten und pünktlich zu den vereinbarten Terminen ihre Raten begleichen.

Tipp: Mit dem DKB Mietkautionskonto ist es möglich eine Ratenzahlung rechtssicher umzusetzen, sowohl als Mieter als auch als Vermieter. Ein Vergleich der Kautionskonten ist hier möglich:

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Autor: Mietkaution Redaktion

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