Die Rückzahlung der Mietkaution beschäftigt sehr viele Menschen, die aus Ihrer Wohnung ausziehen und ggf. in eine neue Wohnung einziehen. Es ist gebundenes Kapital, welches möglichst zeitnah aus Sicht des Mieters liquide gemacht werden soll.

Mit Beendigung des Mietverhältnisses zwischen Mieter und Vermieters wird die Rückzahlung der geleisteten Mietkaution fällig. Der Anspruch des Mieters auf die Rückzahlung seiner Mietsicherheit bestehen ab der Wohnungsübergabe.

Der Vermieter hat in der Regel das Recht vor der Rückgabe seine Ansprüche auf Einbehalten der Kaution oder eines Teilbetrages zu prüfen durch z.B. entstandene Schäden an der Wohnung oder für die Endabrechnung der Nebenkosten. Im besten Fall sollte dies nach wenigen Wochen erfolgt sein, aber es kann sehr häufig bei den Endabrechnung zu Verzögerungen Jahr führen, falls eine Zwischenabrechnung nicht ohne weiteres möglich ist. In diesem Fall sollten sie darauf achten, dass die einbehaltene Summe realistisch gewählt wurde anhand ihrer Betriebskostenabrechnungen der vorangegangenen Jahren.

Wenn der Vermieter einen Teil ihrer Mietkaution einbehalten will für die Beseitigung von Schäden, die durch sie verursacht worden sind, dann hat er ihnen die Höhe der Beseitigung durch Schäden anhand von Rechnungen aufzuzeigen. Eine reine Schätzung dieser ist nicht zulässig.

Im Interesse beider Mietparteien sollte eine Rückzahlung der Mietkaution in der Regel innerhalb weniger Monate abgeschlossen sein und ein Hinhalten des Mieters über Monate auf die Rückzahlung ist nicht zulässig.

Falls sie Schwierigkeiten bei der Rückzahlung der Mietsicherheit haben sollten, kann es ratsam sein eine Rechtsberatung eines Mietervereines in Anspruch zu nehmen. Eine Übersicht finden sie hier: Mietervereine in Deutschland

Wie funktioniert die Mietkaution Rückzahlung?

Die Mietkaution ist auf einem Sparkonto oder einer anderen Anlage hinterlegt und soll nun dem Mieter wieder ausgezahlt werden – dies ist häufig der Fall, wenn der Mieter umzieht und in eine neue Immobilie einzieht. Für das neue Mietverhältnis wird eine Kaution benötigt und die bisherige Kaution soll ausgezahlt bzw. rückgezahlt werden – also dem Mieter wieder zurück gegeben werden.

Die Rückzahlung kann in der Regel erst dann erfolgen, wenn der Mieter aus der Immobilie ausgezogen ist und keine Kosten mehr auf den Mieter in Form von Reparaturzahlungen oder aber in Form einer Nebenkostenabrechnung zukommen können. Dann weist der Mieter den Vermieter an, die Kaution wieder freizugeben, worauf dieser die Kautionssumme auf ein angegebenes Konto zurückzahlt.

Kann die Mietkaution zu einem beliebigen Zeitpunkt zurück gezahlt werden?

Es gibt bestimmte Regelungen, wenn es um die Rückzahlung der Mietkaution geht. So kommt es maßgeblich darauf an, ob noch Ansprüche für den Vermieter bestehen. Bestehen keine Ansprüche mehr, so hat die Rückzahlung unverzüglich als innerhalb von 3-4 Werktagen zu erfolgen. Der Vermieter hat Zeit Ansprüche zu prüfen, hierfür wird eine Dauer von 6 Monaten gewährt. Sollte noch eine Nebenkostenabrechnung anstehen, so kann dies einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten bedeuten, bis die Kaution zurück gezahlt wird. Allerdings kann der Mieter eine Teilauszahlung anfordern, sodass lediglich der Teil zurück gehalten wird, der voraussichtlich für Schäden oder die Nebenkostenabrechnung erforderlich sind.

Mietverträge, welche dem Vermieter ein Recht einräumen, die Mietkaution nach Ende des Mietverhältnisses zu einem beliebigen Zeitpunkt zurückzuzahlen, sind nicht unwirksam.

Tipp: Wenn man als Mieter die Kaution auf einem Kautionsdepot anlegt, so erhält man auf die hinterlegte Kaution eine wesentlich höhere Rendite als auf einem Sparbuch. Auch wenn die Kaution dann noch zurück gehalten wird, kann diese weiterhin investiert bleiben und eine Rendite erzielen.

Wann kann eine Mietkaution zurückgezahlt werden?

Eine Mietkaution kann dann zurück gezahlt werden, wenn kein Mietverhältnis mehr besteht – dieses also abgeschlossen wurde in Form einer Wohnungsübergabe bzw. Hausübergabe.

Werden bei dieser Übergabe keine Mängel festgestellt und die Nebenkosten (Wasser, Gas, Heizöl, Wärme, Müll) wurden abgerechnet, so ist es möglich dass der Vermieter dem Mieter die Kautionssumme zurück überweist.  Es ist ebenfalls möglich, dass der Vermieter einen Anteil der Kaution bspw. für die Nebenkosten zurück behält, den Großteil der Kaution jedoch bereits auszahlt. Wurde die Nebenkostenabrechnung abgeschlossen, kann eine endgültige Abrechnung stattfinden.

Wohin wird die Rückzahlung zurück überwiesen?

Nachdem gewährleistet wurde, dass der Vermieter dem Mieter die Kautionssumme vom Mietkautionskonto zurück zahlen kann, fragt dieser Ihn nach einer Kontoverbindung oder aber erhält diese vom Mieter mit der Aufforderung die Kaution auf das angegebene Konto zu überweisen. Dies ist dann in der Regel ein Girokonto oder Verrechnungskonto.

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Was passiert, wenn die Mietkaution nicht zurück gezahlt wird?

Der Mieter hat nach Auszug ein Recht darauf, die Kaution wieder zurück zu zahlen – der Vermieter verwaltet diese nur treuhändisch. Er ist somit verpflichtet die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück zu zahlen. Passiert dies nicht, so kann der Mieter den Vermieter anmahnen, die Kaution zu überweisen – ggf. wurde es auch nur schlicht vergessen.

Mustervorlage: Aufforderung zur Rückzahlung der Mietkaution

Passiert aufgrund der Mahnung keine Veränderung, so wird ein Rechtsstreit eine Klärung bringen – wobei laut Mietrecht kein Zweifel besteht, wie die Rechtslage lautet. Der Vermieter hat die Möglichkeit einen Teil der Kautionssumme zurück zu halten, bis die kompletten Nebenkosten abgerechnet werden also zyklische Zahlungen, welche zum Zeitpunkt des Auszugs noch nicht berechnen werden können. Bei einer Mietbürgschaft geht es um die Bürgschaftsurkunde, welche der Vermieter dem Mieter zurück geben muss. Hierbei erfolgt eine tag-genau Abrechnung, ab dem Zeitpunkt der Kündigung.


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Autor: Mietkaution Redaktion

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