Die aktuelle Lage der Mietwohnungen in Großstädten und Ballungszentren erfordert selten die Suche nach einem Nachmieter durch den Mieter, unabhängig davon wird jedoch häufig ein Nachmieter durch den aktuellen Mieter dem Vermieter vorgeschlagen und vermittelt. Das spart Zeit und lange Auswahlverfahren, wenn es darum geht eine Wohnung erneut zu vermieten – wie findet man also als Mieter einen Nachmieter und was bietet das für Vorteile?

Den Mietvertrag vorzeitig auflösen

Viele Mieter sind immer noch der Meinung, dass es möglich wäre einen Mietvertrag vorzeitig aufzulösen, wenn 3 potentielle Nachmieter dem Vermieter präsentiert werden. Dies ist eine Tücke, denn einen Mietvertrag kann man nur dann vorzeitig auflösen, wenn eine Nachmieterklausel im Mietvertrag aufgeführt ist. Ist diese nicht enthalten, so spricht man von einer unechten Nachmieterklausel. Diese Nachmieterklausel bezeichnet das  Recht des Mieters einen Nachmieter dem Vermieter vorzuschlagen – Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der neue Mieter dem Vermieter zumutbar ist. Eine Verpflichtung gegenüber dem Vorschlag besteht somit nicht für den Vermieter den neuen Mieter anzunehmen.

Kündigungsfrist tatsächlich verkürzen

Neben der echten und unechten Nachmieterklausel gibt es jedoch ein Urteil des Bundesgerichtshofs, welches ein berechtigtes Interesse des Mieters als Möglichkeit nennt die Kündigungsfrist eines Mietvertrags zu verkürzen. Das Urteil dazu ist BGH III ZR 247/14 in welchem folgende Gründe für ein berechtigtes Interesse herausgehoben werden:

  • Berufsbedingter Umzug
  • Umzug in ein Alters- oder Pflegeheim
  • Umzug aufgrund von geänderter Lebenssituation wie Heirat oder Familienzuwachs und die aktuelle Wohnung ist daher zu klein

Liegt solch ein berechtigtes Interesse des Mieters vor, so ist ein vorzeitiger Auszug und die vorzeitige Kündigung des Vertrags demnach möglich – letztendlich ist es jedoch immer eine Absprache zwischen Mieter und Vermieter und solche Fälle kommen lediglich zum Einsatz, wenn es darum geht sich gerichtlich zu einigen.

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So findet man schnell und einfach einen Nachmieter

Möchte man nun als Vermieter oder Mieter schnell und einfach einen Nachmieter finden, so bieten sich hierfür folgende Plattformen, in welchen eine Wohnungsanzeige möglich ist oder schlicht geteilt werden kann:

  • ebay Kleinanzeigen
  • ImmobilienScout24
  • Immonet
  • Immowelt
  • Zeitung
  • Anzeige in Ortsblatt
  • Freunde und Bekannte
  • Facebook

Als Wohnungssuchender kennt man die Situation aus der anderen Perspektive – diese Plattformen werden dafür genutzt, eine passende Wohnung zu finden – also bspw. die Anzeigen aus dem lokalen Veranstaltungs- und Anzeigenblatt, oder aber Bekanntmachungen über Facebook oder eBay Kleinanzeigen.

Mietkaution wird erst nach Auszug ausbezahlt

Sofern ein Nachmieter gefunden wurde und der Mieter sich mit dem Vermieter geeinigt hat den Mietvertrag vorzeitig oder vertragskonform aufzulösen, kommt häufig als anschließende Frage die Auflösung des Mietkautionskontos bzw. die Rückzahlung der Mietkaution.  Diese bleibt trotz der veränderten Situation weiterhin bestehen – eine Auszahlung erfolgt erst nach Auszug und Übergabe der Wohnung, sofern keine Mängel festgestellt wurden und die Nebenkostenabrechnung stattgefunden hat. Eine Teilauszahlung ist hierbei jedoch möglich, alternativ gibt es auch die Möglichkeit zwischenzeitlich eine Kautionsbürgschaft abzuschließen:

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Zuletzt aktualisiert am

Autor: Mietkaution Redaktion

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