Die Wohnung ist gekündigt, der Auszug hat geklappt und anschließend wurde die Wohnung laut Wohnungsübergabeprotokoll makellos übergeben, doch dann die böse Überraschung: Die Mietkaution, welche für Jahre dem Vermieter anvertraut war wurde nicht verzinst angelegt. Was nun?

Grundsätzlich besteht kein Grund zur Sorge, dieser Fall ist bereits häufiger vorgekommen und kann gelöst werden. Wie dies im Detail aussieht, wird in diesem Artikel beschrieben.

Wann wurde der Mietvertrag unterschrieben?

Bevor irgendwelche Zinstabellen zu Rate gezogen werden, sollte überprüft werden von wann der Mietvertrag eigentlich ist. So gibt es sehr alte Mietverträge, bei denen eine Verzinsung der Kaution ausgeschlossen werden kann.

Das erste Mal wurde 1968 eine Verzinsung der Mietsicherheit angedacht, es hat noch 3 Jahre gedauert bis sich dieses Konzept in der breiten Masse als mögliche Option durchgesetzt hat und erst im Jahr 1980 wurde eine Verzinsung für die Mietsicherheit zunächst für den sozialen Wohnbau gesetzlich geregelt. Wiederum 3 Jahre später galt die Verzinsungspflicht ab dem 01.01.1983 für alle Mietverträge.

Dies wurde vom BGH am 21.08.2018 – VIII ZR 92/17 noch einmal gerichtlich bestätigt, eine Verzinsung für Mietverträge vor 1983 ist daher nicht verpflichtend gewesen. Sofern Sie also keinen Uralt-Mietvertrag von vor 39 Jahren oder mehr haben, haben Sie gute Chancen auf eine Verzinsung der Kaution.

Ist eine Verzinsung der Mietkaution Pflicht?

Die Verzinsungspflicht der Mietsicherheit wird im BGB, §551 Artikel 3 geregelt. So heißt es dort:

Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.

Hieraus ergibt sich somit die zweite Ausnahme: Wenn Sie in einem Studenten- oder Jugendwohnheim wohnen und eine Kaution entrichtet haben, so besteht keine Verzinsungspflicht, ansonsten gilt die Kaution gemäß dem üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist anzulegen.

Wie hoch muss eine Mietkaution verzinst werden?

Die Formulierung „Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz“ ist laut Gesetz sehr eng gefasst, man kann die Zinssätze hierzu bei der Bundesbank recherchieren.

Diese Zinssätze sind jedoch eher Richtwerte, denn selbst wenn die Bundesbank die Zinsen und historischen Zinsen so offen kommuniziert, so haben die einzelnen Banken hierbei noch einen Spielraum individuelle Konditionen an den Endkunden weiterzugeben. In den seltensten Fällen erhält man die Zinsen der Bundesbank als Endkunde. Das aktuelleste Ergebnis in der Tabelle der Bundesbank ist vom November 2021, hier wird ein Zinssatz von 0,08% kommuniziert, jedoch erhielt man zu diesem Zeitpunkt und aktuell lediglich Kautionskonten mit 0,01% Zinsen (siehe Kautionskonto Vergleich).

Wie lange muss Mietkaution verzinst werden?

Häufig wird danach gefragt, wie lange die Mietkaution verzinst werden muss und ob bei einer Mietkaution nach 30 Jahren bspw. immense Zinsen durch den Zinseszinseffekt angefallen sein können. Wie hoch die Zinsen für die Mietsicherheit sein können hängt vom Zinsniveau ab, die Länger der Verzinsung ist jedoch an das Mietverhältnis gebunden. Dies gilt ab dem Tag, an welchem dem Vermieter die Mietkaution übergeben wurde, bis zu dem Tag der Auszahlung bzw. Rückzahlung der Mietkaution.

Wer bekommt die Zinsen von der Kaution?

Die Zinsen stehen laut Mietrecht §551 dem Mieter zu, bei den aktuellen Mietpreisen ist dies auch nicht unerheblich, da die Mietsicherheit das dreifache der eigentliche Miete betragen darf. Dadurch kommen in der Regel vierstellige Summen zusammen, die über mehrere Jahre angelegt werden. Inwiefern unterschiedliche Renditen in der Anlage dies beeinflussen können wird mit dem Renditerechner für die Mietkaution schnell deutlich:

%
Jahre

Sie möchten als Mieter eine höhere Rendite auf Ihre nächste Mietsicherheit erzielen? Hierfür eignet sich das Mietkautionsdepot. Eines der einfachsten und populärsten Angebote bietet dabei Growney mit dem ETF Kautionsdepot.

Wie kann man als Vermieter nachträglich die Zinsen ermitteln?

Die nachträgliche Ermittlung der Zinsen für die Mietsicherheit ist mühselig und aufwändig. Hierfür werden die eigentlichen Zinssätze der Bank benötigt, bei der das Geld hätte angelegt werden sollen oder bei welcher es zwar angelegt wurde, jedoch keine Zinsgutschrift stattfand. Mit dem historischen Zinsrechner kann man zumindest einen Anhaltspunkt erhalten, welche Zinsen sich in welchem Zeitraum gemäß dem Leitzins der Bundesbank angehäuft haben:




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Autor: Mietkaution Redaktion

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