Eine der häufigsten Fragen zu der Mietkaution bei der Berliner Bank DKB ist bzgl. der Unterscheidung der zwei Produkte „DKB Mietkautionskonto“ und „DKB Vermieterpaket„. Die kurze Antwort: Bei beiden wird eine Mietkaution hinterlegt – das eine Konto ist für den Mieter, das andere Konto für den Vermieter. Aber es gibt tatsächlich Unterschiede in der Handhabung und in der Hinterlegung des Mietsicherheit. Auf diese soll hier im Detail eingegangen werden.

Mehrwertdienste im DKB Girokonto

Die Basis aller Finanztransaktionen und Dienstleistungen bei der DKB Bank stellt das kostenlose DKB Girokonto dar. Das Girokonto kann einfach in wenigen Schritten online beantragt werden, innerhalb kürzester Zeit hat man sich legitimiert und die Zugangsdaten liegen vor. Dann erhält man im Onlinebanking folgende Auswahl an Mehrwertdiensten:

Mehrwertdienste DKB Girokonto

Über das Girokonto, welches zunächst beantragt wurde, kann man somit als Mieter als auch als Vermieter einen Mehrwertdienst hinzufügen – das Girokonto ist jedoch der Startpunkt beider Dienste.

Das DKB Mietkautionskonto für Mieter

Die Beantragung des Mietkautionskontos als Mieter ist denkbar einfach und in wenigen Schritten über das Onlinebanking machbar. Es werden Angaben zum Vermieter benötigt und Angaben zum Mietvertrag bzw. den Mieträumen. Das Referenzkonto ist regulär das zuvor angelegte Girokonto, dieses muss demnach ausreichend Deckung für die Kaution für den Einzug aufweisen, es ist jedoch auch möglich ein externes Konto anzugeben, von welchem die Kaution eingezogen wird.

Der eigentliche Unterschied zu dem Kautionskonto, welches der Vermieter einrichtet besteht in der Form der Nutzung. Nachdem das Kautionskonto durch den Mieter erstellt wurde und die Kaution hinterlegt ist, wird eine Verpfändungserklärung erstellt – diese wird dem Vermieter übergeben.

Mit der Verpfändungserklärung kann der Vermieter seine Rechte im Schadensfall geltend machen, so lange das Konto verpfändet ist, der Mieter nicht darauf zugreifen.

Das DKB Vermieterpaket für private Vermieter

Das DKB Vermieterpaket kann ebenso über das Onlinebanking hinzugefügt werden, hierzu ist es erforderlich als Vermieter die Anzahl der Wohneinheiten anzugeben die vermietet werden sollen und zu bestätigen, dass es sich um private Mietverhältnisse handelt.

Die Nutzung des Vermieterpaketes ermöglicht es anschließend einzelne kostenlose Kautionskonten für den Mieter direkt über die Verwalterplattform einzurichten.

Der fachliche Unterschied bei den Kautionskonten die der Vermieter einrichtet besteht darin, dass diese als offene Treuhandkonten geführt werden.

Offene Treuhandkonten erfordern bei der Einrichtung die Hinterlegung der Mieterdaten, sodass ersichtlich ist, wem die Einlagen gehören, also wer der Treugeber ist – in diesem Falle der Mieter, auch obwohl der Vermieter das Konto angelegt hat.

Einer der größten Vorteile für Vermieter liegt darin, die kostenlosen Kautionskonten unabhängig von der Bank einrichten zu können. Es ist wiederum über eine Funktion im Onlinebanking möglich und hierbei werden alle Möglichkeiten geboten, die es bei der Kautionseinrichtung gibt, bspw. auch, dass der Mieter die Kaution in 3 Raten entrichtet, ob diese überwiesen oder per Lastschrift eingezogen wird:

Einzug Raten Mietkaution

Außerdem behält der Vermieter durch diese selbstverwaltenden Kautionen ebenfalls den Überblick, welche Kautionen für welche Mieteinheiten bereits hinterlegt wurden, und auch bei der Auflösung der Kaution kann eine Teilauszahlung erfolgen, wenn bspw. noch ein Teil aufgrund einer Nebenkostenabrechnung zurück gehalten wird, der Mieter jedoch bereits ausgezogen ist.

Unterschiede DKB Mietkautionskonto und Kautionskonto im DKB Vermieterpaket

Auch wenn letztendlich die Kaution auf einem Konto hinterlegt ist und den gleichen Zweck erfüllt, so gibt es kleine Unterschiede:

 DKB MietkautionskontoDKB Vermieterpaket
Wer richtet es ein?MieterVermieter
Wie hoch sind die Gebühren?KostenlosKostenlos
Wie hoch sind die Zinsen?0,01%0,01%
Teilauszahlung nach Auszug möglich?Ja, jedoch umständlich mit Verpfändungserklärung und Erklärung an die BankJa, einfach über das Onlinebanking
Zugriff des VermietersKontakt mit der Bank inkl. VerpfändungserklärungÜber das Onlinebanking
KontoartSparkonto, verpfändetOffenes Treuhandkonto
Freistellungsauftrag für Zinsertrag möglichJaNein
Als Gemeinschaftskonto nutzbarJaNein

Der größte Unterschied besteht in der Kontoart und der daraus resultierenden Verfügbarkeit und Handhabung für den Vermieter. Hat der Vermieter einmal das Vermieterpaket bei der DKB Bank eingerichtet, so ist die Handhabung für Mietkautionen dadurch wesentlich einfacher als zuvor, da dies selbstbestimmt über das Onlinebanking funktioniert.

Möchte der Vermieter die Kaution selber anlegen, so bietet sich hierfür das DKB Kautionskonto an. Der Vermieter hat dadurch keinen direkten Zugriff auf die Kaution, sondern muss sich mit der Verpfändungserklärung an die Bank wenden – da er jedoch das Pfandrecht hat, wird die Kaution natürlich im Bedarfsfall ausgezahlt – es ist für den Vermieter nur etwas Anderes als dies direkt über das Onlinebanking zu handhaben.

Der Mieter hat bei der eigenen Anlage außerdem die Möglichkeit einen Freistellungsauftrag bei der Bank einzureichen, um keine Steuern auf die Zinserträge zu bezahlen – dies ist bei der Anlage durch den Vermieter nicht möglich. Gleichzeitig sollte man bedenken, dass die aktuellen 0,01% so gut wie keine Zinserträge mehr bringen.

Ein Beispiel: Eine Wohnung wird mit einer Mieter von 1.000€ vermietet, die Kaution beträgt 3.000€. Der Mieter mietet die Wohnung für 7 Jahre, hierfür werden 0,01% Zinsen inklusive Zinseszinsen jährlich auf die 3.000€ berechnet: Nach 7 Jahren kommen somit 2,10€ zusammen. Es gibt lukrativere Investitionen, bspw. in Form eines Mietkautionsdepots.

Zu guter Letzt sollte man noch darauf hinweisen, dass man auch als Gemeinschaft ein DKB Mietkautionskonto eröffnen kann, dies bei dem Kautionskonto innerhalb des Vermieterpaketes jedoch nicht möglich ist explizit zu definieren. Dadurch kann bspw. eine Lebensgemeinschaft ein gemeinsames Oder-Konto einrichten, also dass beide Parteien darauf Zugriff haben und anschließend damit die Kaution zu gleichen Teilen hinterlegen.

Warum gibt es unterschiedliche Produkte für Mieter und Vermieter?

Mieter und Vermieter fragen regelmäßig auf mietkautionskonto.org und mietkautionskonto.info danach, welches Produkt nun für wen geeignet ist und wieso es unterschiedliche Produkte für den gleichen Zweck gibt. Letztendlich soll ja lediglich die Mietkaution hinterlegt werden.

Die DKB Bank bietet mit dem DKB Vermieterpaket eine einfache Möglichkeit für den Vermieter mehr als ein einziges Kautionskonto anzulegen – das ist insbesondere dann relevant wenn der Vermieter mehr als eine Wohnung vermietet, was statistisch häufiger vorkommt. In der Regel hat ein privater Vermieter in Deutschland 3-4 Mietimmobilien.

Gleichzeitig soll dem Mieter jedoch ebenfalls die Möglichkeit geboten werden ein Kautionskonto einzurichten, immerhin ist dies gemäß Mietrecht möglich und durch die eigene Anlage als Mieter wird man dem Mietrecht §551 BGB gerecht in welchem es heißt:

Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu.

Legt der Mieter daher das Konto an, so ist dieses zu 100% getrennt vom sonstigen Vermögen des Vermieters.

Häufige Fragen zu den DKB Mietkaution Produkten

Ist der Vermieterpaket kostenpflichtig?

Das Vermieterpaket ist grundsätzlich nicht kostenpflichtig, jedoch die Kontoführung als Mietkonto und doe Kontoführung für Instandhaltungsrücklagen. Hierfür zahlt der Vermieter, sofern er diese Funktion nutzt, 1€/Monat je Konto. Die Mietkautionskonten sind von den Gebühren nicht betroffen.

Was ist das DKB Mietaval?

Zusätzlich zu den praktischen Mietkautionskonten bietet die DKB Bank ebenfalls ein Mietaval für Mieter an. Dies ist eine Bürgschaft für die Kaution, wenn die Kautionssumme nicht in voller Höhe hinterlegt werden soll. Der Mieter zahlt in diesem Fall 3,5% der Kaution pro Jahr an die Bank, welche für die komplette Summe gegenüber dem Vermieter bürgt. Tritt ein Schadensfall ein, so erhält der Vermieter die komplett vereinbarte Kaution, der Mieter muss diese dann anschließend an die Bank begleichen. Diese Art der Mietkaution wird lediglich bei einer positiven Bonität gewährt, der Mieter muss hierfür außerdem bereits mindestens 6 Monate ein DKB Girokonto führen, um das Mietaval beantragen zu können.


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Autor: Mietkaution Redaktion

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