Ein Todesfall ist immer tragisch und traurig – häufig sind die Angehörigen seelisch betroffen und haben zu diesem Zeitpunkt keine Zeit sich Gedanken um finanzielle Angelegenheiten zu kümmern. Unabhängig davon werden diese jedoch nach bestimmten Regeln ablaufen, sodass es relevant für die Angehörigen und Bekannten ist, wie dies funktioniert. Insbesondere aufgrund des emotionalen Zustandes bei einem Todesfall ist es wichtig objektive Entscheidungen bei wichtigen Finanzthemen zu treffen, ohne dabei pietätlos zu wirken.

Was passiert im Todesfall des Mieters?

Der Mieter ist verstorben – was passiert nun mit der Mietkaution? Die Mietkaution ist ein Teil des Mietverhältnisses. Dieses Verhältnis bedeutet zunächst Verpflichtungen wie bspw. die Begleichung der Miete und auch der Nebenkostenabrechnung. Wird das Mietverhältnis übernommen, so gehen neben den Verpflichtungen auch die geleistete Kaution auf den neuen Mieter über.

Die Mietkaution zählt nicht zum Nachlass des Verstorbenen, da hierbei das Fälligkeitsprinzip greift, welches besagt dass lediglich Ansprüche zum Nachlass gehören, welche zu Lebzeiten des Verstorbenen fällig geworden sind. Eine Mietkaution wird jedoch erst bei Beendigung des Mietverhältnisses ausgezahlt und ist somit nach dem Tod fällig. Wenn also die Erben selber nicht das Mietverhältnis fortführen, haben diese auch keinen Anspruch auf die Mietkaution. (AG Düsseldorf, Urteil vom 18.8. 2011 Az.: 50 C 3305/11)

Wer ein Mietverhältnis fortführt ist immer in der jeweiligen Situation zu entscheiden, ob dies bspw. Lebensgefährten oder Freunde sind – oder ggf. direkt fremde Nachmieter. Häufig wird es so gehandhabt, dass die Mietwohnung nicht direkt geräumt werden kann, dadurch die hinterlegte Kaution den verbleibenden 3 Mieten entspricht, häufig jedoch geringer ist. In den meisten Fällen bedeutet das Mietverhältnis zu übernehmen mehr Kosten als die Mietkaution hergibt – außer wenn man das Mietverhältnis selber fortführt.

Wie bekommt man als Erbe die Mietkaution?

Schnelles Handeln ist gefragt, wenn man die Mietkaution erhalten möchte. Als Erbe oder Erbengemeinschaft hat man gemäß § 580 im Todesfall ein Recht auf eine außerordentliche Kündigung innerhalb eines Monats, nachdem vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt wurde. Somit würde man als Erbe das Mietverhältnis zunächst fortführen, anschließend außerordentlich kündigen und hat im Anschluss auch ein Anrecht auf die Auszahlung der Mietkaution.

Gut zu wissen: Gemäß § 563 b Abs. 3 BGB steht es dem Vermieter zu, eine Mietkaution von dem neuen Mieter zu fordern, sollte der bisherige (verstorbene) Mieter bis zu diesem Zeitpunkt keine Kaution hinterlegt haben.

Einige Banken bieten auch die Möglichkeit eine Mietkaution auszulösen, wenn der neue Mieter noch nicht feststeht. Hierzu werden verschiedene Unterlagen benötigt:

  • Die Kopie des Stammbuchs / eine Kopie des Erbscheins des Verstorbenen
  • Die Kopie eines rechtsgültigen Identitätsnachweises (Pass, ID oder Führerschein) sämtlicher Erben
  • Die Unterschriften sämtlicher Erben auf dem Auftrag zur Auflösung der Kaution

Was passiert im Todesfall des Vermieters?

Im Todesfall des Vermieters ist für den Mieter kein Grund zur Sorge angebracht. Hierbei ist es so, dass die Rechtsnachfolger die Immobilien erben, damit gehen auch die vollbrachten Mietkautionen auf den Erben über.  Eine Kaution kann natürlich auch bei der Veräußerung der Immobilie wechseln, bspw. wenn die Erben die Immobilie des verstorbenen Vermieters verkaufen. Mehr zu dem Thema ob und wie eine Kaution übertragen werden kann, kann man in diesem Artikel lesen: Was passiert mit der Kaution bei Eigentümerwechsel?

Zieht der Mieter aus, so erhält dieser vom Erben des Vermieters die geleistete Kaution zurück – hierzu mehr unter Rückzahlung der Mietkaution.

Die Mietkaution zeitgemäß einrichten

Häufig wird diese Situation auch dazu genutzt eine neue zeitgemäße Mietkaution einzurichten, bspw. mit dem Vermieterpaket, welches die Mietkaution online ermöglicht innerhalb des Onlinebankings. Erfahren Sie hier mehr zum Vermieterpaket. Zu prüfen wären jedoch vorab die vereinbarten Zinsen, häufig wurden in der Vergangenheit Sparkonten mit besseren Konditionen eingerichtet.

Tipp: Eine passende Hausverwaltung Software kann ebenfalls viel Arbeit für den neuen Vermieter abnehmen. Die besten Hausverwaltungssoftwares wurden hier verglichen.


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Autor: Mietkaution Redaktion

Unsere Redaktion setzt sich aus erfahrenen Finanzexperten zusammen. Damit Sie als Mieter und Vermieter auf dem neuesten Stand bleiben, sorgen unsere Redakteure regelmäßig mit aktuellen Artikeln dafür, dass Sie über alle Themen rund um die Mietkaution schnell und unkompliziert informiert werden.