Endlich wurde ein passender Mieter für die Wohnung gefunden, der Mietvertrag ist unterschrieben, der Zeitpunkt des Einzugs wurde abgesprochen. Nun muss nur noch die Mietkaution angelegt werden. Doch wie muss der Vermieter die Mietkaution rechtlich betrachtet anlegen und auf was sollte dabei geachtet werden?

Treuhandkonto ist laut Mietrecht Pflicht

Das Mietrecht in §551 BGB gibt Vorgaben zu der Anlage der Kaution, so heißt es dort:

Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.

Die Anlage muss also getrennt vom Vermögen des Vermieters erfolgen. Diese Vorgabe wurde gemacht, dass das Geld der Mietkaution nicht in eine mögliche Insolvenzmasse gezählt wird, sofern der Vermieter eine Insolvenz anmeldet.

Konkret heißt dies jedoch, dass bei den Einlagen bei der Bank sichergestellt werden muss, dass diese dem Mieter gehören. Aktuell kann dies lediglich dadurch umgesetzt werden, dass hierfür ein Treuhandkonto zum Einsatz kommt.

Ist man als Vermieter daher auf der Suche nach einem Mietkautionskonto, so kann man hierbei genauso gut nach einem Treuhandkonto suchen, Vermieterkonto oder aber nach einem Kautionskonto für Vermieter.

Kann die Mietkaution auch zunächst auf das Mietkonto überwiesen werden?

Da eine Mietkaution immer eine Absprache zwischen Mieter und Vermieter darstellt, kann die Kaution auch zunächst auf ein Mietkonto des Vermieters überweisen werden, bevor diese dann final auf einem Mietkautionskonto durch den Vermieter angelegt wird.

Achtung: Auch wenn die Kaution zunächst auf ein anderes Konto als das Treuhandkonto bzw. Kautionskonto durch den Mieter überwiesen wird, so entbindet dies nicht von der Pflicht eines Nachweises für die rechtmäßige Anlage.

Generell hat der Mieter gem. §551 auch das Recht  die Kaution in 3 gleichen Raten ab dem Zeitpunkt des Einzugs zu zahlen:

Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

Wenn hierfür also zunächst das Mietkonto des Vermieters dient, um die Raten zu begleichen, so kann die Kaution nach Zahlung der Raten auch gesammelt auf das Kautionskonto überwiesen werden. Erfolgt die Überweisung nicht getrennt vom sonstigen Vermögen des Vermieters, so kann dieser sich der Veruntreuung schuldig machen (§ 266 StGB).

Das Recht auf den Nachweis der Anlage ist essentiell für den Mieter – als Vermieter ist man daher gut beraten ein korrektes Mietkautionskonto für die Mietkaution zu wählen.

Was passiert, wenn die Kaution nicht auf einem Treuhandkonto hinterlegt wird?

Kommt der Vermieter nämlich nicht seiner Pflicht nach die Kaution getrennt von seinem sonstigen Vermögen anzulegen und dies dem Mieter glaubhaft nachzuweisen, so hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete (§ 273 BGB), bis die ordentliche Anlage der Mietkaution durch den Vermieter nachgewiesen wurde.

Allein aufgrund dieser Tatsache ist der Vermieter ebenfalls gut beraten ein Konto zu wählen, welches einen Nachweis ermöglicht, wie bspw. ein Treuhandkonto im Namen des Mieters.

Im Mietkautionskonto Vergleich sind verschiedene Konten aufgelistet, die man auch als Vermieter anlegen kann:

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Wie funktioniert ein Treuhandkonto für die Mietkaution?

Ein Treuhandkonto für die Mietkaution wird im Namen des Mieters durch den Vermieter eröffnet. Dabei ist es essentiell wichtig, die Daten des Mieters als Kontoinhaber anzugeben. Bei der DKB Bank sieht dies bspw. so aus, wenn der Vermieter ein Konto für einen Mieter anlegt:

Mietkaution Treuhandkonto DKB

Ein Konto im Namen des Mieters anlegen

In diesem Fall ist der Vermieter Treuhänder und der Mieter der Treugeber für welchen die Kaution hinterlegt wird.

Wo kann ein Vermieter kostenlose Mietkautionskonten anlegen?

Es gibt nicht mehr viele Banken, die ein kostenloses Mietkautionskonto für Vermieter anbieten. Das ausgezeichnete Vermieterpaket der DKB Bank eignet sich dafür ideal kostenfreie Mietkautionskonten als Treuhandkonten als Vermieter einzurichten. Wie dabei ein Mietkautionskonto im Vermieterpaket angelegt wird, wird hier beschrieben.

DKB Mietkonto

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Tipp: Das Vermieterpaket ist ein attraktives Vermieterkonto für private Vermieter, um die Mietkautionen über das Onlinebanking zu verwalten. Das kostenlose DKB Girokonto dient dabei als Basis.

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Häufige Fragen zur Anlage der Mietkaution als Vermieter

Was ist der Unterschied zwischen einem Treuhandkonto und einem Mietkautionskonto?

Der Begriff Mietkautionskonto kann sowohl für die Einrichtung der Mietkaution durch den Mieter genutzt werden. Wenn der Mieter ein Kautionskonto anlegt, so wird dieses an den Vermieter verpfändet. Legt hingegen der Vermieter das Mietkautionskonto an, so muss dies als Treuhandkonto geschehen um rechtlich sicher zu sein.

Beide Begriffe werden häufig als Synonym für ein Kautionskonto genutzt, ohne zu unterscheiden wer das Konto eigentlich anlegt.

Kann auch der Mieter das Mietkautionskonto anlegen?

Das Mietrecht und Banken ermöglichen es ebenfalls, dass der Mieter ein Kautionskonto anlegt. In diesem Fall wird ein neues Konto benötigt, welches anschließend an den Vermieter verpfändet wird. Der Vermieter erhält eine Verpfändungsurkunde oder Verpfändungsbescheinigung, mit welcher im Schadensfall auf die Sicherheit zugegriffen werden kann.

Können Kosten für ein Mietkautionskonto auf den Mieter umgelegt werden?

Bisher gibt es keine Möglichkeit die Kosten für ein Kautionskonto auf den Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umzulegen. Es gibt verschiedene Urteile zum Thema Kosten bei Treuhand und Kautionskonten, welche im Artikel "Wer muss die Kosten bei einem Kautionskonto tragen" zusammen gefasst sind.

Aktuell handhaben die meisten Mieter und Vermieter es so, dass derjenige die Kosten trägt, der das Konto eröffnet.


Zuletzt aktualisiert am

Autor: Mietkaution Redaktion

Unsere Redaktion setzt sich aus erfahrenen Finanzexperten zusammen. Damit Sie als Mieter und Vermieter auf dem neuesten Stand bleiben, sorgen unsere Redakteure regelmäßig mit aktuellen Artikeln dafür, dass Sie über alle Themen rund um die Mietkaution schnell und unkompliziert informiert werden.