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Was ist eine Mietkaution?

Mietkaution Wohnung

Die neue Wohnung verspricht einen guten Neuanfang – lediglich die Mietkaution muss noch hinterlegt werden

Die Mietkaution ist ein Instrument, welches dafür genutzt wird eine Sicherheit für den Vermieter für eine Immobilie zu ermöglichen. Sie wird vom Mieter an den Vermieter gegeben und kann unterschiedliche Formen haben, lediglich die maximale Höhe der Kaution ist in Deutschland durch das Mietrecht geregelt.

Sie darf 3 Monatskaltmieten nicht überschreiten und kann sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter angelegt werden – muss jedoch gesondert vom Vermögen des Vermieters zu einem marktüblichen Zins angelegt sein.

In der Regel wird eine Mietkaution vor der Schlüsselübergabe vereinbart und übergeben, häufig wird diese jedoch auch erst in den ersten Wochen des neuen Mietverhältnisses übergeben – je nach Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine Mietkaution zu hinterlegen – wir haben hier auf der Seite mietkautionskonto.org eine Übersicht bereitgestellt und informieren über die Vor- und Nachteile sowie Möglichkeiten die Kaution zu finanzieren. Hierbei steht der Mensch als Mieter im Mittelpunkt, es geht nicht darum besondere Produkte zu verkaufen, sondern eine umfassende Informationsquelle zu allen Möglichkeiten der Kaution zu bieten. Anschließend kann der Mieter gut informiert eine fundierte Entscheidung treffen, welche Art der Kautionshinterlegung für seine persönliche Situation die Beste ist.

Wer kann eine Mietkaution anlegen?

Eine Mietkaution kann in verschiedenen Arten angelegt werden – unabhängig von Mieter oder Vermieter. Wichtig ist hierbei lediglich, dass der Vermieter eine Sicherheit in Form einer Bürgschaftsurkunde erhält, womit er im Zweifel Zugriff auf die Sicherheit erhält. Der Mieter kann ohne diese Urkunde nichts an der Anlage ändern, oder aber dieser etwas entnehmen.

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Wie funktioniert es eine Mietkaution zu hinterlegen?

Die Hinterlegung einer Mietkaution erfolgt je nach Situation unterschiedlich, also ob ein Mieter oder ein Vermieter die Kaution hinterlegt. Wenn ein Mietkautionskonto eröffnet wird, hinterlegt entweder der Mieter oder der Vermieter die Kaution. So kann der Mieter aus verschiedenen Möglichkeiten der Mietkaution wählen, erhält eine Bürgschaftsurkunde in doppelter Ausführung und gibt eine der beiden Ausführungen an den Vermieter weiter, welcher diese sicher verwahrt. Legt der Vermieter die Mietkaution an, so muss diese vorab überwiesen worden sein, oder aber in bar übergeben worden sein. Anschließend kann der Vermieter diese anlegen und der Mieter erhält darüber eine Bestätigung, bspw. in Form eines Kontoauszuges und einer Bestätigung des Vermieters.

Wann kann ein Vermieter die Mietkaution einbehalten?

Es gibt gesetzlich lediglich nur wenige Möglichkeiten, zu welchen der Vermieter berechtigt ist die Mietkaution gegenüber dem Mieter einzubehalten. So ist die Kaution bspw. dafür gedacht, wenn es einen Mietsausfall gibt – also der Mieter keine Miete mehr überweist – in diesem Fall darf der Vermieter auf die Kaution zugreifen, bis der Mieter wieder die Miete bezahlt. Oder aber ein Mietsverhältnis wurde bereits gekündigt, der Mieter ist scho ausgezogen, es gibt jedoch noch Schönheitsreparaturen oder ausstehende Rechnungen wie bspw. Gas, Öl oder Wasser sowie Nebenkosten, welche im Jahresturnus abgerechnet werden. Bis diese Abrechnung stattgefunden hat, darf der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten um sicherzustellen, die Kosten decken zu können.

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Wie funktioniert die Rückzahlung der Mietkaution?

Wird ein Mietverhältnis gekündigt und somit beendet, möchte der Mieter möglichst schnell die Kaution zurück erhalten, bspw. um diese für eine neue Immobilie zu nutzen, oder aber Liquidität zu schaffen. Dies erfolgt in der Regel, nach dem Vermieter die Kautionsurkunde dem Mieter wieder ausgehändigt hat, sodass dieser auf die Kaution zurück greifen kann. Der Vermieter ist berechtigt, lediglich einen Teil der Summe zurück zu zahlen, wenn es noch ausstehende Rechnungen gibt, bspw. für die Nebenkosteabrechnung, oder aber für Schönheitsreparaturen nach dem Auszug.

Erfahren Sie mehr darüber wie eine Mietkaution Rückzahlung funktioniert

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Häufige Fragen zur Mietsicherheit

Was ist die zulässige Höhe der Mietkaution?

Die maximal zulässige Höhe der Mietkaution ist im § 551 Absatz 1 des BGB geregelt und darf höchsten 3 Monatsmieten betragen. Als Monatsmiete gilt hier die Kaltmiete (Nettomiete) ohne Betriebskostenvorauszahlung.

Bei sogenannten Pauschalmieten, die die Betriebskosten pauschal beinhalten ohne Jahresabrechnung, wird diese zur Berechnung der Höhe der Mietkaution herangezogen. Die Mietkautionshöhe kann aber auch geringer vereinbart werden zwischen Vermieter und Mieter, aber nicht höher.

Bei späteren Mieterhöhungen oder Anpassungen der Miete durch z.B. Staffelmietverträge bleibt die ursprüngliche Höhe der Mietsicherheit bestehen und darf nicht angepasst werden, da der Zeitpunkt der Vereinbarung der Mietsicherheitshöhe entscheidend ist.

In wenigen Sonderfällen kann der Vermieter eine Sonderkaution abverlangen, z.B. bei erheblichen Umbaumassnahmen des Mieters. In der Regel gilt aber die oben beschriebene Festlegung der Höhe auf 3 Monatsmieten bei der Mietkaution

Wie hoch sind die Zinsen auf einem Mietkautionskonto?

Die Zinsen des Mietkautionskonto sind in § 551 Absatz 3 des BGB geregelt. Hier heisst es, dass “Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen”.

Ein “üblicher” Zinsatz beträgt bei einem Sparkonto in der Regel nur noch 0,1%. Von höher verzinsten Tagesgeldkonten können sie bei einer Mietkaution keinen Gebrauch machen. Die erwirtschaften Zinsen des Mietkautionskonto stehen ihnen als Mieter zu und nicht ihrem Mieter. Ebenso ist darauf zu achten, dass die Mietkaution separat vom Vermögens des Vermieters anzulegen ist, um die Sicherheit zu erhöhen. Des weiteren besteht die Möglichkeit sich mit dem Vermieter auf alternative Formen der Anlage der Mietsicherheit zu einigen mit lukrativerer Verzinsung.

Bei Studenten- und Jugendwohnheimen besteht für den Vermieter jedoch keine Pflicht, dass er die Mietkaution verzinslich anlegt.

Wie ist die Fälligkeit und Frist der Mietkaution?

Die Fälligkeit der Mietkaution ist der Beginn des Mietverhältnisses. Meist erfolgt sie in der Regel bei der Wohnungsübergabe zwischen Vermieter und Mieter. Spätestens wird sie jedoch fällig mit dem Beginn des Mietverhältnisses wie im Mietvertrag zwischen beiden Parteien vereinbart. Achten sie darauf, dass sie sich an die Fristen halten, da sie sonst im schlimmsten Fall mit einer Unwirksamkeit des Mietvertrages rechnen müssen und im besten Fall nur einen nicht sehr Vertrauenserweckenden Eindruck bei ihrem Mieter hinterlassen.