Zuletzt aktualisiert am Uhr

Die neue Wohnung ist endlich gefunden, man ist sich mit dem Vermieter darüber einig geworden, wann eingezogen werden kann und der Mietvertrag, welcher eine Mietkautionsvereinbarung enthält, wurde unterschrieben. Wie läuft nun die Übergabe der Kaution ab, wer erhält von wem eine Quittung?

Mietkaution QuittungFür die Übergabe der Mietkaution gibt es keine festgeschriebenen Regeln, lediglich eine Richtlinie, welche im Mietrecht definiert ist. So ist die Übergabe der Mietkaution immer eine individuelle Absprache zwischen Mieter und Vermieter und letztendlich auch eine Vertrauenssache – zumal die Kaution eine Sicherheit für den Vermieter darstellt. Es ist bspw. möglich, dass der Mieter die Kaution auch in 3 einzelnen Raten ab dem Zeitpunkt des Einzugs wählt, einige Vermieter wünschen sich die Kautionssumme zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe, andere sind auch damit einverstanden die Kaution erst im Laufe des Mietverhältnisses zu erhalten. Wird ein ein Mietkautionskonto durch den Mieter angelegt, so erhält dieser eine Verpfändungsurkunde, welche dem Vermieter übergeben werden kann. Als Mieter und Vermieter ist es möglich die jeweiligen Kautionen schnell und einfach miteinander zu vergleichen:

+

Eine Quittung für die Mietkaution kommt dann ins Spiel, wenn die Mietkaution in Bar übergeben wird (Barkaution). Nicht selten handelt es sich hierbei um einen vierstelligen Betrag, da die Kaution 2-3 Nettokaltmieten betragen kann. Bei einer Kaltmiete von 1000€, wäre eine Kaution von 3000€ möglich – diese ohne Quittung zu übergeben, wäre trotz Vertrauensverhältnis fahrlässig – so ist eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter rechtssicher. Gleichzeitig ist es eine Bestätigung, welche nach Jahren der Miete noch als Nachweis gelten kann, dass die Kaution übergeben wurde.

Vermieter sind daher gut beraten einen Quittungsbogen zu nutzen, sofern die Kaution in Bar übergeben wird – Quittungsbögen sind relativ günstig im Handel erhältlich, oder aber auch ein Quittungsvordruck kann genutzt werden.

Dem Mieter ist bei der Übergabe der Barkaution zu empfehlen, sich die Übergabe quittieren zu lassen – hierbei reicht auch ein Vordruck oder Formular, auf welchem die Übergabe bestätigt wurde. In Kürze können Sie hier ebenfalls ein Muster bzw. einen kostenlosen Quittungsvordruck herunterladen.

Als Mieter sollte man möglichst keine Barkaution nutzen, da diese auch für den Mietkautionsbetrug genutzt wird. Lesen Sie hier wie Sie sich davor schützen können.

Nutzt der Vermieter ein Vermieterkonto, so erhält dieser auch bei der Anlage der Mietkaution eine Bestätigung, über die rechtssichere Anlage getrennt vom sonstigen Vermögen. Diese Bestätigung kann der Vermieter zusätzlich dem Mieter zukommen lassen, sollte die Kautionssumme unbar überwiesen worden sein.

Sind diese Informationen hilfreich?
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (6 Stimmen, Durchschnitt: 4,33 von 5)
Loading...