Wer muss die Gebühren oder Kosten eines Kautionskontos zahlen? Eine Frage die viele Vermieter und Mieter umtreibt, insbesondere wenn es darum geht, zum einen die Mietkaution abzurechnen aber auch bei der Einrichtung eines neuen Kautionskontos.

Kostenloses Mietkautionskonto – wie ist das möglich?

Viele Mieter und Vermieter suchen nach einem kostenlosen Mietkautionskonto, also einem Konto bei dem keine Kontoführungsgebühren anfallen so dass zumindest bei geringen Zinsen der Ertrag nicht durch die Gebühren aufgezehrt wird. Auf dem Markt der Mietkautionskonten gibt es nur wenige Anbieter von Mietkautionskonten die komplett kostenlos sind. In der Regel werden zumindest die Post-Ident Gebühren von 30€ als Einrichtungsgebühr berechnet, im Mietkautionskonto Vergleich kann man jedoch eine Übersicht der Banken in Deutschland erhalten, die aktuell noch ein kostenloses Mietkautionskonto anbieten.

Häufig nutzen Banken den Kundenkontakt um Zusatzprodukte zu verkaufen, oder aber die Anzahl der Kunden zu steigern bei einem kostenfreien Produkt.

Tipp: Als Vermieter kann man das Vermieterpaket der DKB Bank nutzen um die Kaution rechtssicher treuhändisch für den Mieter zu hinterlegen. Die Kautionskonten der DKB Bank sind kostenlos.

Kostentragung Kautionskonto

Dadurch dass ein Mietkautionskonto sowohl durch den Mieter als auch durch den Vermieter angelegt werden kann, gibt es regelmäßig Fragen zu dem Thema wer nun die Kosten dafür tragen soll. Insbesondere in Zeiten von Negativzinsen bzw. wenn Verwahrentgelte von Banken berechnet werden. Das Mietrecht ist eindeutig was die Zinsen bzw. die Erträge der angelegten Kaution angeht so stehen die laut Mietrecht Paragraph 551 dem Mieter zu:

Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit.

Was jedoch die Kosten anbelangt, so besteht Uneinigkeit. Das Portal Mietrecht.org hat hierzu die wesentliche Urteile zusammengefasst. Hier in chronologischer Reihenfolge:

  • AG Hamburg – 29.03.1990 – 49 C 1995/89: Es sei unzulässig, dem Mieter eine Verwahrgebühr für die Mietsicherheit aufzuerlegen
  • AG Bielefeld – 06.04.1990 – 17 C 1261/89: Es bestehe die Pflicht für den Vermieter insbesondere die Kosten für die Kontoauflösung zu tragen. Dies erfolgt, laut Gericht, aus der Pflicht die erbrachte Kaution verzinslich anzulegen und somit die damit verbunden Unkosten selbst zu tragen.
  • AG Büdingen –  28.06.1995 – 2 C 489/95: Die durch die Verwaltung des Treuhandvermögens verursachten Kosten, wie bspw. die Kosten für Kontoauflösung können analog § 1210 Abs. 3 BGB zu Lasten des Treuhandvermögens (des Mieters) gehen.
  • LG München I – 03.07.1997 – 7 O 18843/96: Das Gericht urteilte, dass die Kosten für das Anlegen und Auflösen eines Sparbuchs durch den Vermieter zu tragen sind.

Aktuell tendiert die Rechtssprechung (bis auf das AG Büdingen) also eher dahin, dass der Vermieter die Kosten für das Kautionskonto zu tragen hat und diese nicht mit den Zinsen verrechnet werden dürfen.

So gibt es unterschiedliche Sichtweisen auf die Kaution: Als Vermieter möchte man im Idealfall die Mietkaution selber auf einem Kautionskonto hinterlegen, um im Zweifelsfall auf die Kaution zurückgreifen zu können ohne größere Schwierigkeiten zu erhalten. Als Mieter hingegen sucht man eine Kaution die wenig Kosten verursacht oder im besten Fall eine höhere Rendite in der aktuellen Niedrigzinsphase ermöglicht.

Mietkaution mit höherer Rendite

Doch wie sieht es mit der Kostentragung in der Praxis aus? In den Vermieter Interviews von Mietkautionskonto.info wurde deutlich dass insbesondere im Mieter- und Vermieter-Alltag die Mieter häufig darüber glücklich sind, wenn sie ihre Kaution nach dem beendeten Mietvertrag in vollständiger Höhe wieder zurückerhalten. Die aktuelle Niedrigzinsphase in der ein Mieter 0,01% Zinsen auf ein Mietkautionskonto erhalten, bewegt daher viele Mieter und Vermieter dazu nach Optionen zu suchen welche eine höhere Rendite ermöglichen.

Wird eine Mietkaution in Form eines Mietkautionsdepot durch den Mieter angelegt, so trägt dieser ebenfalls die Kosten für das Kautionsdepot, da hierbei lediglich die Einlage an den Vermieter verpfändet wird. Der Vermieter ist gemäß Mietrecht nicht verpflichtet ein Kautionsdepot anzulegen, ermöglicht es jedoch Alternativen zu nutzen:

Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren.

Kautionsdepots sind hierfür eine Möglichkeit die Rendite zu steigern um mögliche Gebühren dadurch auszugleichen und im besten Fall einen Gewinn mit der Anlage zu erzielen. Nicht zuletzt handelt es sich in vielen Fällen um eine vierstellige Summe, die angelegt wird. Ein Vergleich der verschiedenen Anbieter ist hier möglich:

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Tipp: eine der einfachsten Möglichkeiten die Mietkaution gewinnbringend auf einem Mietkautionsdepot anzulegender bietet aktuell Growney an


Zuletzt aktualisiert am

Autor: Mietkaution Redaktion

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