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Das Wohnungsübergabeprotokoll wird bei einem Mieterwechsel angefertigt. Hierbei geht es darum mögliche Mängel an einer Mietimmobilie festzustellen und zu dokumentieren.

Wie funktioniert ein Wohnungsübergabeprotokoll?

WohnungsübergabeprotokollEs gibt bereits Vorlagen, welche auf bestimmte Elemente innerhalb einer Immobilie eingehen, wie bspw. Fenster, Fensterrahmen und Fensterbänke – Türen, Innentüren und die Haustür sowie die Böden, das Bad und die Küche bzw. eingehen. Hierbei kann man bspw. die jeweiligen Elemente abhaken und erhält somit eine schnelle strukturierte Übersicht, was beschädigt ist oder wo keine Mängel vorhanden sind. Der Vorteil ist gleichzeitig auch ein Nachteil für viele Immobilien. Nicht jede Immobilie ist identisch mit der anderen, häufig findet man daher auf einem vorgefertigtem Protokoll viele Elemente, welche nicht für die jeweilige Immobilie, welche protokolliert werden soll anwendbar ist.

In der Regel versucht man durch das Protokoll am Ende eines Mietverhältnisses mögliche Mängel zu dokumentieren, sodass der Mieter und der Vermieter einen gleichen Eindruck haben und Streitigkeiten vermieden werden. Mögliche Mängel können so im Einverständnis und Einvernehmen der beiden Parteien beglichen oder ausgehandelt werden.

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Was muss auf einem Wohnungsübergabeprotokoll enthalten sein?

Es gibt nur wenige Elemente welche vorgeschrieben sind, bzw. ohne welche ein Protokoll keinen Sinn ergeben würde. Das Dokument sollte als solches gekennzeichnet sein, also die Worte Protokoll und einen Bezug zu der Immobilie haben, wie bspw. die Adresse. Ein Datum ist notwendig, sodass man im Nachhinein erkennen kann, wann die Übergabe stattgefunden hat. Außerdem die Möglichkeit für den Mieter und den Vermieter zu unterschreiben.

Häufig wird das Thema Mietkaution auch mit dem Protokoll verbunden, bspw. beim Einzug in eine Wohnung oder Immobilie. Der Vermieter ud Mieter gehen durch die Immobilie, besprechen mögliche Mängel und Zustände (Mängel die vor Einzug vorhanden waren) und unterzeichnen beide – in der Regel in doppelter Ausführung, oder aber es wird eine Kopie anschließend erstellt oder das Original abfotografiert. Im Anschluss kann die Mietkaution übergeben werden und der Mieter kann einziehen.

Wird eine Mietkaution nur teilweise ausgezahlt, so gibt es zudem noch die Möglichkeit eine Mietkaution umzuschichten, bspw. in eine Mietkautionsbürgschaft.

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