Im Bereich der Gewerbeanmietungen ist das Thema Mietkaution spezieller als bei regulären Mietverhältnissen. So gibt es im gewerblichen Bereich keine Obergrenze von 3 Nettokaltmieten wie bei privaten Mietverhältnissen, sondern es ist eine Verhandlungssache zwischen Mieter und Vermieter.
Insbesondere Selbstständige und Gründe suchen daher nach einer Möglichkeit die Kaution für eine Mietimmobilie so gering wie möglich zu halten um die Liquidität am Anfang der Gewerbegründung zu erhalten, welche notwendig ist um Investitionen zu tätigen und das Unternehmen aufzubauen.
Im Bereich der Mietkautionsbürgschaften, einer Alternative zum klassischen Mietkautionskonto, achten Versicherer welche die Kaution abdecken auf das Gründungsdatum des Gewerbes. So gelten andere Preise für Existenzgründer mit Gründungsdatum unter 15 Monate und etablierte Gewerbe, bei welchen die Gründung bereits länger als 15 Monate zurück liegt. Ein direkter Vergleich ist hier im Vergleichsrechner möglich:
Mietkautionsbürgschaft
3 Jahre Mietdauer: 900,00 €
- Bestehende Unternehmen mit Gründungsdatum > 15 Monate
- Beitrag für Bestehende Unternehmen 4,7% der Kautionssumme, mindestens aber 300 € p.a.
3 Jahre Mietdauer: 1170,00 €
- Existenzgründer mit Gründungsdatum < 15 Monate
- Beitrag für Existenzgründer 6,1% der Kautionssumme, mindestens aber 390 € p.a.
3 Jahre Mietdauer: 900,00 €
- Bestehende Unternehmen mit Gründungsdatum > 15 Monate
- Beitrag für Bestehende Unternehmen 4,7% der Kautionssumme, mindestens aber 300 € p.a.
3 Jahre Mietdauer: 900,00 €
- Existenzgründer mit Gründungsdatum < 15 Monate
- Beitrag für Existenzgründer 6,3% der Kautionssumme, mindestens aber 390 € p.a.
3 Jahre Mietdauer: 552,00 €
- Bestehende Unternehmen mit Gründungsdatum > 12 Monate
- Beitrag für Bestehende Unternehmen 4,6% der Kautionssumme, mindestens aber 150 € p.a.
3 Jahre Mietdauer: 864,00 €
- Existenzgründer mit Gründungsdatum < 12 Monate
- Beitrag für Existenzgründer 7,2% der Kautionssumme, mindestens aber 150 € p.a.
Rechtliche Hinweise: Der Vergleich bietet keinen kompletten Marktüberblick. Hauptrankingfaktor ist das Gesamtergebnis, welches anhand der Filtereinstellungen und den jeweiligen Produktkonditionen berechnet wird. Die Listung beginnt mit den größten Erträgen und endet mit den höchsten Kosten. Bei ertrags-/kostengleichen Produkten wird zusätzlich die Abschlussquote berücksichtigt. D. h. Produkte, die im Verhältnis zu den Aufrufen hier öfter gewählt werden, sind höher platziert.
Stand: 03.05.2024
Somit ist es bei der Mietkautionsbürgschaft für Gewerbe, Gründer und Selbstständige möglich eine vergleichsweise monatliche Gebühr an eine Versicherung zu zahlen und im Gegenzug nicht die volle Kautionshöhe hinterlegen zu müssen. Das schont das Umlaufvermögen und ermöglicht das schnelle und einfache Anmieten von Gewerberäumen.
Wie funktioniert das mit der Mietkaution und der Steuer?
Grundsätzlich gilt, dass die Mietkaution umsatzsteuerfrei ist, da es sich um eine treuhändische Sicherheitsleistung handelt und nicht um Umsatz. Dies gilt auch für die Mietkautionsversicherung.
Allerdings gibt es den Fall, dass der Vermieter sich entscheiden kann auf die Miete eine Umsatzsteuer zu erhalten (Umsatzsteueroption). Dies muss im Mietvertrag aufgenommen sein und ebenfalls muss die Steuer separat ausgewiesen werden.
Sollte der Vermieter sich für diese Option entscheiden, so wäre es auch möglich die „Umsatzsteuer“ auf die Mietkaution zu erhalten – allerdings wäre dies dann keine richtige Steuer, sondern eine Erhöhung der Mietkaution – diese kann nicht beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Alternative zur Kautionsversicherung?
Wenn ausreichend Kapital verfügbar ist und dieses Unternehmenskapital auch investiert werden kann, so besteht grundsätzlich ebenfalls die Möglichkeit ein Kautionsdepot zu verwenden. Hierbei werden Fonds, bspw. breit gestreute ETF-Fonds im Firmendepot gekauft und diese an den Vermieter verpfändet. Durch die Investition in Sachwerte kann die Inflation umgegangen werden und gleichzeitig das Unternehmenskapital sinnvoll genutzt werden.