Bei der Mietkaution gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Anlage. Eine der am Häufigsten gewählten Formen ist die des Sparbuchs bzw. Sparkontos. Bei dieser Art der Kautionsanlage wird eine reguläres Sparbuch angelegt, die Kautionssumme darauf überwiesen und anschließend das Sparbuch verpfändet. Die Verpfändungserklärung ist der Schlüssel um wieder an die Kautionssumme zu kommen und sollte gut aufbewahrt werden. Wird diese verloren, kann man eine neue Urkunde bei der Bank anfordern mit entsprechenden Nachweisen und einer Erklärung über den Verlust der Verpfändungserklärung. In der Regel ist eine erneute Ausstellung der Urkunde kostenpflichtig und natürlich mit Aufwand verbunden.

So lange das Sparbuch verpfändet ist, generiert die EInlage jedoch gemäß der Geschäftsbedinungen der Bank Zinsen – es gibt demnach Gutschriften, wenn das Geld nicht anderweitig verwendet wird. Da das Konto verpfändet ist, kann es nicht anderweitig verwendet werden – außer der Vermieter greift auf die Kaution zu um bspw. Mietrückstände auszugleichen. In der kompletten Mietzeit sind nun jedoch (derzeit vergleichsweise geringe) Zinsen auf die Mietkaution zu erwarten. Über diese Entwicklung der Kaution – also die Zinsen und Zinseszinsen gibt es bei der Anlage des Kontos einen Kontoauszug. Dieser wird in der Regel jährlich erstellt, je nachdem wie häufig die Zinsen bezahlt werden und können durch den Mieter oder Vermieter abgerufen werden. Bei den meisten Banken ist der Kontoauszug für das Mietkautionskonto im Onlinebanking Postfach hinterlegt und man erhält als Inhaber des Kontos eine Benachrichtiung per E-Mail. Banken, welche noch die Kontoauszüge per Post zustellen, senden diese an den Kontoinhaber zu – bei den meisten Banken wird für diese Aufstellung auf Papier jedoch eine Bearbeitungs- und Portogebühr berechnet.

Tipp: Die DKB Bank bietet ein Verwaltungskonto für Vermieter an. Hierbei hat der Vermieter einen Zugang zum Onlinebanking, kann dort dann mehrere Mieter mit Ihren Kautionskonten verwalten und jedes Jahr den Kontoauszug als PDF-Datei herunterladen und dem Mieter zukommen lassen.


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Autor: Mietkaution Redaktion

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