Die Mietimmobilie oder Mietwohnung soll gekündigt werden oder wurde bereits gekündigt und die Mietkaution für die Wohnung soll nun ausgezahlt werden. Bspw. um bereits die Kaution für die neue Immobilie einzurichten. Eine Nutzung einer Kaution für zwei Wohnungen gleichzeitig ist nicht möglich. Der Vermieter möchte jedoch noch die Kaution einbehalten, als Sicherheit bis der Mieter ausgezogen ist und alle Kosten beglichen wurden. Diese Situation kennen viele Mieter und auch Vermieter sehr gut.

In welchen Fällen darf ein Vermieter die Mietkaution einbehalten?

Zum Mäuse melken - die Kaution wurde einbehaltenDer Vermieter darf die Kaution oder Teile davon noch einbehalten, es gibt hierzu keine gesetzliche Regelung jedoch eine Einschätzung aufgrund der ausstehenden Zahlungen. So können nach Auszug noch Nebenkosten berechnet werden, welche ein Einbehalten bis zu 12 Monate möglich machen – jedoch nur für die noch ausstehenden Kosten. Wurde bereits die Wohnungsübergabe mit einem Wohnungsübergabeprotokoll durchgeführt und mögliche Schäden und Reparaturen durch den Mieter und Vermieter abgesprochen, so sollte zu diesem Zeitpunkt feststehen, welche noch ausstehenden Kosten auf den Mieter zukommen. In der Regel sind dies die Nachzahlungen der Nebenkostenabrechnung, sofern mehr Wasser oder Wärme genutzt wurde, als im Mietvertrag durch die Warmmiete vereinbart wurde.

Wie kann man als Mieter die Auszahlung der Mietkaution anfordern?

Als Mieter kann man formlos den Vermieter darauf hinweisen, dass nach Auszug die Kaution ausbezahlt werden soll und auf welche Bankverbinudng dies erfolgen soll. Bei einer Mietkautionsbürgschaft gilt es die Verpfändungserklärung an den Mieter zurück zu geben.

Ist es möglich eine Teilauszahlung der Mietkaution zu erfragen?

Bei Auszug aus der Immobilie wird in einem Übergabeprotokoll festgehalten wie die Zählerstände bei den Wasserzählern und an den Heizungen der Verbrauch erfolgt ist. Dieser Verbauch wird durch die Hausverwaltung oder den Vermieter direkt ermittelt und anschließend die Abrechnung in den Nebenkosten durchgeführt. Der Vermieter hat hierfür 12 Monate Zeit – bis eben wieder die neue Abrechnung erfolgt. Zieht der Mieter zwischen diesen Abrechnungen aus, so erfolgt eine Abrechnung nach dem Auszug. Man kann sich auf Basis der bisherigen Abrechnungen daran orientieren wie hoch der Verbrauch und somit die potentielle Nachzahlung sein wird und anschließend mit dem Vermieter vereinbaren, dass bereits eine Teilauszahlung der Kaution durchgeführt wird. So kann der Vermieter den Teil der Kaution einbehalten, welche voraussichtlich für die Deckung der noch abzuschließenden Nebenkostenabrechnung erforderlich ist.

Die Mietkaution auflösen und ausbezahlen

Wurde mit dem Mieter und Vermieter vereinbart, welcher Betrag einbehalten wird und wie hoch die Auszahlung erfolgt, so kann die Auszahlung erfolgen. Hierfür gibt der Mieter in der Regel eine Bankverbindung an. Möchte man als Mieter im Anschluss eine neue Mietkaution einrichten, bspw. ein Kautionskonto bei der Sparkasse, bei der Commerzbank oder bei der DKB Bank als Mietkautionssparbuch, so ist ein Vergleich der verschiedenen Möglichkeiten im Mietkautionsrechner sinnvoll.

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Autor: Mietkaution Redaktion

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