Ein Umzug ist immer aufregend, meistens beginnt damit ein neuer Abschnitt im Leben oder aber es gibt eine signifikante Veränderung. In der Aufregung und bei den vielen Aufgaben rund um den Einzug in die neue Wohnung sollte man bei der Kündigung der alten Wohnung keinen Fehler machen.

Erfahren Sie hier was es bei der Wohnungssuche zu beachten gibt, zu der fristgemäßen Kündigungsfrist einer Wohnung und ob und wie man einen einen Nachmieter finden sollte.

Kurz vorab: Eine ordentliche und fristgemäße Kündigung der alten Wohnung, ist häufig der zweite Schritt, um aus einer Wohnung wieder auszuziehen. Der erste Schritt beginnt häufig mit der Wohnungssuche. Bei der Suche nach passenden Wohnungen in ganz Deutschland kann Ihnen der Hausverwalter GCP unter Garantie weiterhelfen. Wer endlich die passende Wohnung gefunden hat und die Wohnungsbesichtigung der Mietwohnung bei GCP erfolgreich war, hält im besten Fall bereits einen unterschriebenen Mietvertrag in den Händen. Wohnungen können hier beim Vermieter GCP vorab online besichtigt werden. So können Sie sich bereits einen ersten Eindruck verschaffen und überlegen, worauf Sie bei der Besichtigung vor Ort besonders genau achten wollen.

Wie kündige ich einen Mietvertrag?

Erst wenn man den neuen Mietvertrag unterschrieben hat und sich sicher ist, wann man in die neue Wohnung ziehen kann, sollte man die bisherige Wohnung kündigen. Ansonsten kann es passieren, dass man am Ende ohne Wohnung da steht.

Um eine Wohnung zu kündigen bedarf es einer ordentlichen und fristgemäßen Kündigung, diese muss schriftlich erfolgen. Die Schriftform ist hierbei für jede Art der Kündigung von Wohnraum grundsätzlich gemäß § 568 Abs. 1 BGB vorgeschrieben. Wichtig ist hierbei, dass das Kündigung des Mietverhältnisses nicht per E-Mail erfolgen darf, da diese sonst rechtlich nicht bindend ist, diese muss in Briefform geschehen. Möchte man auf Nummer Sicher gehen, dass die Kündigung durch den Vermieter erhalten wurde, sollte diese per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden.

Selbstverständlich kann man als Mieter bei der Absicht eine neue Wohnung zu suchen, bereits dem Vermieter vorab einen mündlichen Hinweis geben, dies zählt jedoch nicht als Kündigung. Eine vorherige Absprache über die Absichten mit dem Vermieter ist dahingehend auch zu empfehlen, da somit gleich besprochen werden kann, in welcher Form die Wohnung übergeben werden muss. Im Mietvertrag ist dies häufig festgelegt, bspw. ob man bei Auszug Streichen muss, je nachdem wie die Wohnung anschließend genutzt werden soll, kann dies jedoch variieren.

Laden Sie sich hier auf der Website einen kostenloses Kündigungsschreiben Muster herunter, mit dem Sie Ihre Wohnung als Mieter ordentlich und fristgemäß kündigen können:

Vorlage fristgemäßes Kündigungsschreiben in Google Docs öffnen

Hinweis: Der Musterbrief wird in Google Docs angeboten und kann einfach dupliziert und anschließend bearbeitet werden, eine Anfrage zum Bearbeiten der Vorlage wird ignoriert, sodass keine sensiblen persönlichen Daten in diesem Musterbrief enthalten sind.

Wann muss ich die Wohnung kündigen bei 3 Monaten Kündigungsfrist?

Kündigung Mietvertrag

Kündigung Mietvertrag

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mietwohnungen sind 3 Monate. Dabei macht es keinen Unterschied ob der Mietvertrag 1 Jahr, 5 Jahre oder 10 Jahre bestand. In Ihrem Kündigungsschreiben können Sie demnach den letzten Tag Ihrer Kündigungsfrist von drei Monaten angeben, welcher rechtmäßig ist.

Entscheidenen und wichtig ist jedoch der Zeitpunkt der Kündigung, insbesondere des Zuganges der Kündigung beim Vermieter. Der Zugang des Kündigungsschreiben muss bis zum 3. Werktag des Kalendermonats erfolgt sein, wenn dieser Monat bei der Kündigungsfrist noch mitzählen soll, ansonsten verlängert sich die gesetzliche Frist um einen weiteren Monat.

Auf welches Datum muss ich die Wohnung kündigen?

Die Berechnung der Kündigungsfrist von drei Monaten ist einfach. Ein Beispiel: Sie möchten Ihren Mietvertrag zum 31.12.2020 kündigen, um die Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten, muss die Kündigung zum 03.10.2020 beim Vermieter eingegangen sein. Kommt diese bspw. erst zum 05.10.2020 beim Vermieter an, so läuft der Mietvertrag bis zum 31.01.2021.

Tipp: Der Erhalt der Kündigung kann durch den Vermieter bestritten werden. Möchte man auf Nummer Sicher gehen, sollte man das Kündigungsschreiben per Einschreiben verschicken. Wird das Schreiben durch einen Boten bspw. als Einwurf-Einschreiben überbracht, kann der Bote die Übergabe oder das Einwerfen bezeugen, hierfür sollte dieser jedoch Tag und Uhrzeit notieren.

Kann ich eine Wohnung zum 15. kündigen und gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

Der bestehende Mietvertrag ist für die Frage ob eine Wohnung auch schon zur Mitte des Monats gekündigt werden kann ausschlaggebend. Ist hier nichts festgelegt, so gilt gemäß §573c BGB eine Kündigungsfrist zum Ende des Monats.

Hingegen gibt es für Mieter auch Ausnahmesituationen, in denen ein Sonderkündigungsrecht besteht, bspw. nachdem es eine Mieterhöhung gab. So steht dem Mieter das Kündigungsrecht zum Ablauf des übernächsten Monats zu, bei Ablauf des zweiten Monats nachdem die Mieterhöhung eingegangen ist. Ein Beispiel:

Der Mieter erhält ein Schreiben am 8. Januar über eine Mieterhöhung. In diesem Fall müsste der Mieter bis zum 31. März kündigen, also bis zum Ablauf des zweiten Monats (Februar, März) nach Kündigungseingang. Das Mietverhältnis endet dann zum Ablauf bzw. Ende des übernächsten Monats zum 30. Mai.

Gut zu wissen: Sofern der Mieter von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, gilt die Mieterhöhung für Ihn nicht für die verbleibende Mietdauer.

Nachmieter für Wohnung finden

Viele Mieter versuchen die Doppelbelastung bei einem Umzug von zwei gleichzeitigen Mietzahlungen unterschiedlicher Wohnungen zu verhindern. Dabei hält sich hartnäckig das Gerücht, dass man bei der Vorlage von 3 Nachmietern früher aus dem Mietvertrag ausscheiden kann. Dies trifft jedoch nur zu, wenn es eine echte Nachmieterklausel im Mietvertrag gibt. Einen Nachmieter zu finden ist gar nicht so einfach, ob dies für einen frühzeitigen Auszug helfen kann, entscheidet somit der Mietvertrag und die Absprache mit dem Vermieter.

Der BGH hat zu einem frühzeitigen Auszug jedoch ein Urteil gesprochen, welches auf ein berechtiges Interesse hinweist, welches eine frühzeitigere Kündigung der Wohnung ermöglicht (BGH VIII ZR 247/14)

Das berechtigte Interesse besteht somit auf diesen Bereichen:

  • Die Wohnung ist zu klein, da Ihre Familie Zuwachs erhält, oder Sie heiraten
  • Umzug in ein Alters- oder Pflegeheim
  • Berufsbedingter Umzug

Hat man demnach ein berechtigtes Interesse und mit dem Vermieter abgesprochen, ob ein frühzeitiges Auflösen des Mietvertrages möglich ist, so kann man auf die Suche nach einem Nachmieter gehen. Eine Schriftliche Bestätigung des Vermieters, um früher aus dem Vertrag herauszukommen ist jedoch sinnvoll um auf der sicheren Seite zu sein.

Unabhängig davon, ob man einen Nachmieter gefunden hat, oder nicht, so erspart ein Wohnungsübergabeprotokoll bereits im Vorfeld viel Ärger, wenn es darum geht mögliche Makel einer Wohnung beim Einzug sowie beim Auszug festzuhalten, bspw. bei einer gemeinsamen Begehung der Wohnung mit dem Vermieter und dem Nachmieter.

Achtung! Auch die Mietkaution kann trotz potentiellen Nachmieter nicht einfach ausgezahlt werden. So erfolgt auch hier die Abrechnung der Nebenkosten und das Einbehalten kann sich herauszögern.

Die Wohnung ist fristgemäß gekündigt, und nun?

Die alte Wohnung wurde dank der Vorlage des Kündigungsschreibens fristgemäß gekündigt, nun kann der Umzug geplant werden und die nächsten Schritte angegangen werden. Hierbei helfen Checklisten, um nichts zu vergessen und den Überblick zu behalten, denn einen Umzug macht man ja nicht täglich.

Wussten Sie, dass der Vermieter die bisherige Mietkaution so lange zum Teil einbehalten kann, bis die Nebenkostenabrechnung durchgeführt wurde? Berechnen Sie mit diesem praktischen Mietkautionsrechner Ihre nächste Mietkaution, wo es noch Rendite gibt und welche Alternativen es zum Sparkonto gibt:

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Zuletzt aktualisiert am

Autor: Mietkaution Redaktion

Unsere Redaktion setzt sich aus erfahrenen Finanzexperten zusammen. Damit Sie als Mieter und Vermieter auf dem neuesten Stand bleiben, sorgen unsere Redakteure regelmäßig mit aktuellen Artikeln dafür, dass Sie über alle Themen rund um die Mietkaution schnell und unkompliziert informiert werden.